Einnahmen- und Ausgabenrechnung

Einnahmen- und Ausgabenrechnung
Einnahmen- und Ausgabenrechnung,
 
Überschussrechnung, nach dem Einkommensteuergesetz die Form der Gewinnermittlung für Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung und Abschlusserfüllung verpflichtet sind; der Gewinn ergibt sich als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

Universal-Lexikon. 2012.

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